Slowińskie Tarasy
Im Interesse der Ruhe, des Komforts und der Sicherheit unserer Gäste haben wir eine Hausordnung erstellt.
Wir bitten Sie höflich, sich vor der Buchung mit den Bestimmungen vertraut zu machen. Mit der Reservierung erkennen Sie die Hausordnung sowie die Mietbedingungen des Hauses und die Aufenthaltsregeln in unserer Anlage an.
1. Die Hausordnung regelt die Bedingungen der Leistungserbringung, die Haftung sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Anlage Słowińskie Tarasy und ist ein integraler Bestandteil des Vertrags, der im Moment der Buchung abgeschlossen wird.
2. Gegenstand des Vertrags ist die kurzfristige Vermietung eines Ferienhauses auf dem Gelände der Anlage Słowińskie Tarasy.
3. Mit der Vornahme einer Reservierung bestätigt die buchende Person, dass sie die Hausordnung gelesen hat, deren Bestimmungen akzeptiert und somit zum Gast wird.
4. Die Hausordnung wurde von der Firma DaKu Press Jakub Kwieciński mit Sitz in der ul. Kolska 9a/113, 01-045 Warszawa, NIP 8381708058, erstellt, nachfolgend „Verwalter“ genannt.
5. Die Hausordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Gelände der Anlage Słowińskie Tarasy aufhalten.
6. Die Hausordnung ist in jedem Haus sowie auf der Website www.slowinskietarasy.pl zur Einsicht verfügbar.
1. Die Reservierung erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem des Verwalters auf der Website slowinskietarasy.pl oder über Partnerportale.
2. Bei einer Buchung über das Buchungssystem des Verwalters gilt die Reservierung nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises als bestätigt. Die Anzahlung ist innerhalb von 30 Minuten nach der Buchung zu leisten. Diese Bestimmung gilt nicht für Gruppen, für die individuelle Buchungsbedingungen vereinbart werden.
3. Der Gesamtbetrag der Reservierung ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts zu begleichen.
4. Der Gast hat die Möglichkeit, den Aufenthalt bis zu 60 Tage vor dem geplanten Anreisedatum kostenfrei zu stornieren. Bei einer Stornierung weniger als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts oder während des Aufenthalts erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Gruppen, für die individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
5. Nicht erstattungsfähiges Angebot – Der Gast zahlt 100 % des Aufenthalts im Voraus bei Bestätigung der Buchung. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise erfolgt keine Rückerstattung. Diese Option ist in der Regel günstiger, jedoch in jeder Phase nach der Buchung nicht erstattungsfähig. Im Falle einer Stornierung behält die Unterkunft den gesamten gezahlten Betrag (vorbehaltlich einer individuellen Entscheidung des Objekts). Bei Nichtanreise wird der volle Betrag gemäß der gewählten Angebotsoption berechnet.
6. Voraussetzung für den Check-in ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Bei Verweigerung der Vorlage eines Dokuments, das eine Anmeldung ermöglicht, ist der Verwalter verpflichtet, die Schlüsselübergabe zu verweigern.
7. Nicht angemeldete Personen dürfen sich als Besucher von 7:00 bis 22:00 Uhr in den Häusern der Anlage Słowińskie Tarasy aufhalten. Der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen nach 22:00 Uhr gilt als Zustimmung des Mieters zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen.
8. Die Unterbringung jeder zusätzlichen Person ist mit einer Gebühr von 100 PLN pro Nacht verbunden.
9. Das Haus darf während des Aufenthalts sowie nach dessen Beendigung weder vom Gast vermietet, untervermietet noch Dritten überlassen werden.
10. Der Verwalter behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt gegen die Hausordnung in grober Weise verstoßen hat.
11. Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der Datenbank des Verwalters einverstanden. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des vollständigen Buchungsprozesses verwendet.
1. Die Häuser werden für mindestens zwei Nächte oder für andere vom Verwalter festgelegte Mindestaufenthaltszeiträume vermietet.
2. Der Aufenthaltstag (Hoteltag) dauert von 15:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
3. Der Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitzuteilen. Die Möglichkeit der Verlängerung hängt von den logistischen Möglichkeiten des Verwalters ab.
1. Unsere Gäste können sich jederzeit mit Fragen, Anmerkungen oder Wünschen bezüglich ihres Aufenthalts an die Verwaltung oder das Personal der Słowińskie Tarasy wenden. Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne mit Unterstützung und Hilfe zur Verfügung.
2. Der Aufenthalt im Haus oder das Zurücklassen persönlicher Gegenstände nach 10:00 Uhr am Abreisetag gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Bei einer Abreise nach 10:00 Uhr behält sich die Verwaltung vor, eine zusätzliche Übernachtung gemäß der aktuell gültigen Preisliste zu berechnen.
3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich auf dem Gelände der Słowińskie Tarasy stets unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten aufhalten. Die Erziehungsberechtigten haften für alle Schäden, die durch Kinder oder Jugendliche verursacht werden.
4. Aus Gründen des Brandschutzes ist die Nutzung von Heizgeräten, Heizlüftern, Bügeleisen oder anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Hauses gehören, untersagt. Ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für elektronische Geräte wie Fernseher, Mobiltelefone oder Computer.
5. Beim Verlassen des Hauses bitten wir unsere Gäste aus Sicherheitsgründen, das Licht auszuschalten, Wasserhähne zu schließen sowie Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen.
6. Bei der Anreise erhalten die Gäste einen Hausschlüssel mit Schlüsselanhänger sowie eine Fernbedienung für das Einfahrtstor. Bei Verlust wird eine Gebühr von 200 PLN für den Schlüssel bzw. Schlüsselanhänger sowie 300 PLN für die Torfernbedienung berechnet.
7. In allen Häusern gilt ein absolutes Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren. Ebenso ist das Braten von Fisch im Haus nicht gestattet. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 1000 PLN berechnet.
8. Das Entzünden von Lagerfeuern sowie das Grillen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen und von der Verwaltung ausgewiesenen Stellen erlaubt.
9. Verstöße gegen die geltenden Brandschutzvorschriften können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
10. Eventuelle Mängel oder Schäden im Haus bitten wir unsere Gäste am Tag der Anreise zu melden. Erfolgt keine Meldung, gilt das Haus als ohne Schäden oder Mängel übernommen.
11. Der Gast haftet für alle Schäden am Haus oder an dessen Ausstattung, die während seines Aufenthalts durch ihn selbst oder durch seine Besucher verursacht werden. Festgestellte Schäden werden beim Check-out gemäß der Bewertung der Verwaltung in Rechnung gestellt.
12. Die Nachtruhe gilt auf dem gesamten Gelände von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
13. Während des Aufenthalts dürfen keine Veränderungen an der Möblierung oder Ausstattung innerhalb der Häuser oder zwischen den Häusern vorgenommen werden.
14. Müll und sonstige Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern im vorderen Bereich der Anlage zu entsorgen.
1. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Situationen, Störungen oder Ausfälle sowie deren Folgen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
2. Die Verwaltung haftet nicht für Wertgegenstände, die von Gästen im Haus oder auf dem Gelände der Anlage zurückgelassen werden.
3. Gegenstände, die nach Beendigung des Aufenthalts von Gästen auf dem Gelände der Anlage zurückgelassen werden, werden nicht aufbewahrt.
4. Der Parkplatz auf dem Gelände der Anlage steht den Gästen kostenlos zur Verfügung und ist unbewacht.
5. Die Verwaltung bietet den Gästen die Nutzung der Sauna an. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Nutzungsbedingungen sind in einer gesonderten Hausordnung, der Saunaordnung, geregelt, die vor Ort eingesehen werden kann.
- Auf dem Gelände der Słowińskie Tarasy sind Hunde und andere Haustiere nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung sowie nach Entrichtung der entsprechenden Gebühr erlaubt.
- Es ist nicht gestattet, dass Haustiere Bettwäsche oder bereitgestellte Decken benutzen. Außerdem dürfen Tiere nicht unbeaufsichtigt im Haus zurückgelassen werden.
- Der Tierhalter haftet materiell für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, und ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Tier die Erholung anderer Gäste nicht stört.
- Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier für seine Bedürfnisse außerhalb des Geländes der Anlage auszuführen und sämtliche von ihm auf dem Gelände hinterlassenen Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
1. Hinweise und Reklamationen bezüglich der Unterkunft sowie anderer von der Verwaltung erbrachter Dienstleistungen sollten möglichst unmittelbar nach Feststellung des Reklamationsgrundes gemeldet werden.
2. Eventuelle Reklamationen haben keinen Einfluss auf die Dauer des Aufenthalts oder die Höhe der vereinbarten Zahlung.
3. Reklamationen werden individuell geprüft. Über die Art der Bearbeitung wird der Gast schriftlich bzw. per E-Mail von der Verwaltung informiert.
4. Reklamationen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: slowinskietarasy@gmail.com.
Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Reklamation zu antworten.
Der Betreiber der Zahlungskarten ist PayPro SA als Abrechnungsagent mit Sitz in der ul. Pastelowa 8, 60-198 Poznań, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto und Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000347935, NIP 7792369887, REGON 301345068.